CELEX:62021CO0313: Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 22. Dezember 2022.#Rat der Europäischen Union gegen FI, Europäische Kommission und Europäisches Parlament und Europäische Kommission gegen FI, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.#Rechtsmittel – Art. 182 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentlicher Dienst – Ruhegehalt – Statut der Beamten der Europäischen Union – Art. 20 des Anhangs VIII – Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung – Überlebender Ehegatte eines ehemaligen Beamten, der ein Ruhegehalt bezog – Nach der Zuerkennung von Invalidengeld für diesen Beamten geschlossene Ehe – Voraussetzung einer Mindestehedauer von fünf Jahren zum Zeitpunkt des Todes des Beamten – Art. 19 des Anhangs VIII – Vor der Zuerkennung von Invalidengeld für diesen Beamten geschlossene Ehe – Keine Voraussetzung einer Mindestehedauer – Einrede der Rechtswidrigkeit von Art. 20 des Anhangs VIII – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 20 – Grundsatz der Gleichbehandlung – Art. 21 Abs. 1 – Diskriminierungsverbot – Art. 52 Abs. 1 – Keine willkürliche oder im Hinblick auf das vom Unionsgesetzgeber verfolgte Ziel offensichtlich unangemessene Unterscheidung.#Verbundene Rechtssachen C-313/21 P und C-314/21 P.
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