CELEX:62021CJ0370: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 1. Dezember 2022.#DOMUS-SOFTWARE-AG gegen Marc Braschoß Immobilien GmbH.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Entschädigung für die dem Gläubiger bei einem Zahlungsverzug des Schuldners entstandenen Beitreibungskosten – Art. 6 – Pauschaler Mindestbetrag von 40 Euro – Mehrere verspätete Zahlungen, die als Entgelt für periodisch wiederkehrende Lieferungen von Waren oder Erbringungen von Dienstleistungen auf der Grundlage ein und desselben Vertrags zu leisten sind.#Rechtssache C-370/21.
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