CELEX:62021CJ0231: Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 31. März 2022.#IA gegen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Dublin‑System – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Art. 29 Abs. 2 – Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat – Überstellungsfrist von sechs Monaten – Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist höchstens auf ein Jahr im Fall einer Inhaftierung – Begriff ‚Inhaftierung‘ – Zwangsweise Unterbringung des Asylbewerbers in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses mit gerichtlicher Genehmigung.#Rechtssache C-231/21.
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