CELEX:62022CO0025: Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 14. Juli 2022.#CM gegen Finanzamt Österreich.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Erfordernis der Angabe der Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die vorgelegten Fragen ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-25/22.
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