CELEX:62020CJ0377: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 12. Mai 2022.#Servizio Elettrico Nazionale SpA u.a. gegen Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato u.a.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Beherrschende Stellung – Missbräuchliche Ausnutzung – Art. 102 AEUV – Auswirkung einer Praxis auf das Wohl der Verbraucher und die Marktstruktur – Missbräuchliche Verdrängungspraxis – Eignung der Praxis, eine Verdrängungswirkung zu entfalten – Einsatz von anderen Mitteln als denen eines Leistungswettbewerbs – Unmöglichkeit für einen hypothetischen ebenso effizienten Wettbewerber, die Praxis zu erwidern – Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Absicht – Öffnung des Strommarkts für den Wettbewerb – Übermittlung geschäftlich sensibler Informationen innerhalb einer Unternehmensgruppe, um auf einem Markt eine beherrschende Stellung beizubehalten, die aus einem gesetzlichen Monopol hervorgegangen ist – Zurechenbarkeit des Verhaltens der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft.#Rechtssache C-377/20.
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