CELEX:62021CJ0261: Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 7. Juli 2022.#F. Hoffmann-La Roche Ltd u.a. gegen Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Pflicht der Mitgliedstaaten zur Schaffung der erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist – Art. 267 AEUV – Verpflichtung des vorlegenden Gerichts, der durch den Gerichtshof vorgenommenen Auslegung des Unionsrechts volle Wirksamkeit zu verschaffen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Zugang zu einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht – Urteil eines nach Vorabentscheidung des Gerichtshofs in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts – Angebliche Unvereinbarkeit dieses Urteils mit der durch den Gerichtshof vorgenommenen Auslegung des Unionsrechts – Nationale Regelung, wonach gegen dieses Urteils kein Wiederaufnahmeantrag eröffnet ist.#Rechtssache C-261/21.
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