CELEX:62019TJ0610: Urteil des Gerichts (Siebte erweiterte Kammer) vom 19. Januar 2022.#Deutsche Telekom AG gegen Europäische Kommission.#Nichtigkeits- und Schadensersatzklage – Wettbewerb – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Slowakischer Markt für Breitbandtelekommunikationsdienste – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 102 AEUV und Art. 54 des EWR-Abkommens festgestellt wird – Urteil, mit dem der Beschluss teilweise für nichtig erklärt und die verhängte Geldbuße herabgesetzt wird – Weigerung der Kommission, Verzugszinsen zu zahlen – Art. 266 AEUV – Art. 90 Abs. 4 Buchst. a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Vorenthaltung der Nutzung des rechtsgrundlos gezahlten Betrags der Geldbuße – Entgangener Gewinn – Verzugszinsen – Satz – Schaden.#Rechtssache T-610/19.
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