CELEX:62024CO0065: Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 10. September 2024.#SwiftSuit Legal Tech GmbH gegen WIENER LINIEN GmbH & Co KG.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Grundsatz der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft – Richtlinie 2000/43/EG – Art. 2 Abs. 2 Buchst. b – Verbot der mittelbaren Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft – Fahrausweise des öffentlichen Verkehrs für Studierende, deren Preis von ihrem Wohnort abhängt – Erfordernis, die Gründe anzugeben, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-65/24.
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