CELEX:62022CO0152: Beschluss des Gerichtshofs vom 22. Juni 2022.#Legero Schuhfabrik GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtsmittel – Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels.#Rechtssache C-152/22 P.
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