CELEX:62020CJ0296: This document does not exist in English.          Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 30. September 2021.#Commerzbank AG gegen E.O.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen – Zivil- und Handelssachen – Lugano‑II-Übereinkommen – Art. 15 Abs. 1 Buchst. c – Zuständigkeit bei Verbrauchersachen – Verlegung des Wohnsitzes des Verbrauchers in einen anderen durch das Übereinkommen gebundenen Staat.#Rechtssache C-296/20.

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