CELEX:62020TO0413: Beschluss des Gerichts (Achte erweiterte Kammer) vom 26. Mai 2025.#Norddeutsche Landesbank – Girozentrale gegen Einheitlicher Abwicklungsausschuss.#Wirtschafts- und Währungsunion – Bankenunion – Einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Kreditinstitute und bestimmte Wertpapierfirmen (SRM) – Einheitlicher Abwicklungsfonds (SRF) – Beschluss des SRB über die Berechnung der für 2020 im Voraus erhobenen Beiträge – Begründungspflicht – Rückwirkungsverbot – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit – Ermessen des SRB – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Einrede der Rechtswidrigkeit – Ermessen der Kommission – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.#Rechtssache T-413/20.