CELEX:62021CJ0110: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 14. Juli 2022.#Universität Bremen gegen Europäische Exekutivagentur für die Forschung.#Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Art. 19 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Vertretung nicht privilegierter Parteien in Klageverfahren vor den Unionsgerichten – Hochschullehrer – Hochschullehrer, der an der in diesem Klageverfahren vertretenen Hochschule lehrt und Koordinator sowie Teamleiter des streitgegenständlichen Projekts ist – Unabhängigkeitsvoraussetzung – Vorliegen eines unmittelbaren und persönlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits.#Rechtssache C-110/21 P.
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